SG Münster, vom 25.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 9 R 132/10
Streit im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung wegen einer Tätigkeit als TransportfahrerPrüfung einer abhängigen BeschäftigungVerfahren auf Bewilligung eines Gründungszuschusses nach § 57 SGB III a.F. (jetzt: § 93 SGB III) kein Verfahren zur Feststellung einer Beschäftigung i.S.v. § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IVKeine Geltung der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 4 SGB IV a.F. für einen nach § 57 SGB III a.F. gewährten GründungszuschussAnhaltspunkte für die Eingliederung eines Transportfahrers in die Arbeitsorganisation des TransportunternehmensAnhaltspunkte für die Annahme eines umfassenden Weisungsrechts gegenüber einem TransportfahrerÜberbürdung sozialer Risiken als Indiz für unternehmerisches Handeln
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.04.2015 - Aktenzeichen L 8 R 680/12
DRsp Nr. 2015/10519
Streit im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung wegen einer Tätigkeit als TransportfahrerPrüfung einer abhängigen BeschäftigungVerfahren auf Bewilligung eines Gründungszuschusses nach § 57SGB III a.F. (jetzt: § 93SGB III) kein "Verfahren zur Feststellung einer Beschäftigung" i.S.v. § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IVKeine Geltung der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 4SGB IV a.F. für einen nach § 57SGB III a.F. gewährten GründungszuschussAnhaltspunkte für die Eingliederung eines Transportfahrers in die Arbeitsorganisation des TransportunternehmensAnhaltspunkte für die Annahme eines umfassenden Weisungsrechts gegenüber einem TransportfahrerÜberbürdung sozialer Risiken als Indiz für unternehmerisches Handeln
1. Das Verfahren auf Bewilligung eines Gründungszuschusses nach § 57SGB III a.F. (jetzt: § 93SGB III) ist kein "Verfahren zur Feststellung einer Beschäftigung" im Sinne von § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV.2. Für einen nach § 57SGB III a.F. gewährten Gründungszuschuss gilt die Vermutungsregelung des § 7 Abs. 4SGB IV a.F. nicht.
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