Strafbarkeit des Geschäftsführers einer GmbH vor Eintragung; Haftung des Strohmann-Geschäftsführers für die Nichterfüllung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung
KG, Urteil vom 02.10.2002 - Aktenzeichen 10 U 139/01
DRsp Nr. 2005/7069
Strafbarkeit des Geschäftsführers einer GmbH vor Eintragung; Haftung des Strohmann-Geschäftsführers für die Nichterfüllung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung
1. Eine entsprechende Anwendung des § 114 Abs. 1 Nr. 1StGB auf den Geschäftsführer der Vor-GmbH kommt nicht in Betracht. Die Haftung für die Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung vor der Eintragung der Gesellschaft setzt vielmehr voraus, dass der Geschäftsführer auch Gesellschafter der Vor-GmbH ist. Dass er lediglich eine formale Gesellschafterstellung als Treuhänder innehat, reicht nicht aus.2. Nach der Eintragung der GmbH unterliegt der Strohmann-Geschäftsführer der vollen Geschäftsführerhaftung. Das gilt auch dann, wenn er keine Kontovollmacht besitzt.
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