Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 19.01.2010 - 5 Ca 163/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung des zwischen ihnen zuletzt geschlossenen Arbeitsvertrages.
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