1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. Februar 2015 -
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Ansprüche der Klägerin auf eine weitere Abfindung und ein höheres Transferentgelt.
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