Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anerkennung und Entschädigung von Erkrankungen der Wirbelsäule als Berufskrankheit im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung.
I. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet den Versicherten Schutz gegen die Folge von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Einzelheiten für die Gewährung von Leistungen im Falle einer Berufskrankheit regelte für den hier in Frage stehenden Fall die Vorschrift des §
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