LAG München - Urteil vom 31.05.2011
9 Sa 80/11
Normen:
BGB § 162 Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 30.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 4840/10

Stichtagsklausel für Weihnachtsgeld; unbegründete Zahlungsklage bei gekündigtem Arbeitsarbeitsverhältnis

LAG München, Urteil vom 31.05.2011 - Aktenzeichen 9 Sa 80/11

DRsp Nr. 2011/16042

Stichtagsklausel für Weihnachtsgeld; unbegründete Zahlungsklage bei gekündigtem Arbeitsarbeitsverhältnis

Eine Stichtagsregelung, die den Anspruch auf ein Weihnachtsgeld vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängig macht, weicht nicht von den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen der §§ 611 Abs. 1 und 162 Abs. 2 BGB ab.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 30.11.2010, Az.: 14 Ca 4849/10 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 162 Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Bruttomonatsgehalts.

Der Kläger war vom 25.01.2001 bis 31.03.2010 aufgrund Arbeitsvertrags vom 25.01.2001 als Buchhalter bei der Beklagten beschäftigt. Das Bruttomonatsgehalt betrug zuletzt ... €.

Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund betriebsbedingter Kündigung der Beklagten vom 17.12.2008 zum 31.03.2010. Darauf haben sich die Parteien in einem Vergleich am 27.01.2009 vor dem Arbeitsgericht in A-Stadt geeinigt. Der Kläger war ordentliches Betriebsratsmitglied.

Der Arbeitsvertrag vom 25.01.2001 enthält in § 4 folgende Regelung:

"§ 4 Vergütung

1. Herr A. erhält ein monatliches Gehalt in Höhe von... DM brutto.