I.
Der Betroffene, der schwer krebskrank ist, leidet unter einem hirnorganischen Psychosyndrom. Mit Beschluss vom 07.04.2005 bestellte das Amtsgericht die Beteiligte zu 1. zu seiner Berufsbetreuerin mit den Aufgabenkreisen Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen sowie Gesundheitssorge.
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