LAG Köln - Beschluss vom 29.01.2014
5 TaBV 74/13
Normen:
Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten in der Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft Nordrhein-Westfalen;
Fundstellen:
EzA-SD 2014, 19
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 09.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 11 BV 237/12

Stellung mehrerer VersetzungsanträgeProzessual unterschiedliche GegenständeVerbindung des Zustimmungsantrags mit Rücknahme

LAG Köln, Beschluss vom 29.01.2014 - Aktenzeichen 5 TaBV 74/13

DRsp Nr. 2014/6552

Stellung mehrerer Versetzungsanträge Prozessual unterschiedliche Gegenstände Verbindung des Zustimmungsantrags mit Rücknahme

1. Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat ggf. mehrmals hintereinander um Zustimmung zur Versetzung desselben Arbeitnehmers auf demselben (neuen) Arbeitsplatz ersuchen. Er kann dementsprechend mehrere Zustimmungsersetzungsverfahren - nacheinander oder auch zeitlich parallel, also schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des zunächst eingeleiteten - bei Gericht anhängig machen. Diese haben trotz des gleichen Rechtsschutzziels prozessual unterschiedliche Gegenstände.2. Von der Frage, welchen Streitgegenstand der antragstellende Arbeitgeber in das Beschlussverfahren eingeführt hat, ist die Frage zu unterscheiden, welches rechtliche Schicksal ein Zustimmungsersuchen erfährt, wenn der Arbeitgeber - wie hier - an den Betriebsrat ein neues Zustimmungsersuchen mit dem gleichen Ziel richtet.3. In diesem Fall ist zu unterscheiden: Der Arbeitgeber kann mit dem neuen Zustimmungsersuchen die Rücknahme des ersten Antrags verbinden. Hat der Arbeitgeber ein an den Betriebsrat gerichtetes Ersuchen um Zustimmung zu einer Einstellung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zurückgezogen, hat sich ein bei Gericht anhängiges Zustimmungsersetzungsbegehren objektiv erledigt.