Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 19. Oktober 2011 -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Berücksichtigung des Klägers im Bewerbungsverfahren für die Besetzung des Dienstpostens "Referent Entwicklungskoordination im Referat IT 04" bei der Beklagten.
Der Kläger ist seit 01. Juli 1983 bei der Beklagten im A als Sachgebietsleiter KI 23 in der Entgeltgruppe 14
"Aufgabengebiet:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|