Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung eines Nachteilsausgleichs.
Die 1976 geborene Klägerin war seit August 1993 bei der Beklagten beschäftigt, zunächst als Auszubildende zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, sodann seit 21. Juni 1996 als Reiseberaterin in Wuppertal, Geschäftsbereich Fernverkehr, Niederlassung Köln.
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