LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 12.03.2014
L 8 R 431/11
Normen:
SGB IV § 7a Abs. 1 S. 2; SGB VI § 1; SGB V § 5 Abs. 1; SGB XI § 20 Abs. 1 S. 1; SGB III § 25 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 7 Abs. 1; GG Art 12 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 15.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 44 (26) R 255/08

Statusfeststellungsverfahren bzgl. einer Tätigkeit als Kraftfahrer vor dem Hintergrund eines angemeldeten Gewerbes Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der ArbeitsförderungPrüfung einer abhängigen BeschäftigungFeststellung des Gesamtbilds der ArbeitsleistungPrüfung der Verletzung des Grundrechts auf Gewerbefreiheit und Unternehmensfreiheit durch die Feststellung der Sozialversicherungspflichtigkeit

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.03.2014 - Aktenzeichen L 8 R 431/11

DRsp Nr. 2014/7594

Statusfeststellungsverfahren bzgl. einer Tätigkeit als Kraftfahrer vor dem Hintergrund eines angemeldeten Gewerbes Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung Prüfung einer abhängigen BeschäftigungFeststellung des Gesamtbilds der Arbeitsleistung Prüfung der Verletzung des Grundrechts auf Gewerbefreiheit und Unternehmensfreiheit durch die Feststellung der Sozialversicherungspflichtigkeit

Fehlende Regelungen zu Ansprüchen auf Urlaubsentgelt bzw. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Vereinbarungen hinsichtlich der Haftung auf Schadensersatz bei Schlechtleistung rechtfertigen für sich genommen noch nicht die Annahme eines unternehmerischen Risikos.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 15.3.2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsrechtsstreit nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7a Abs. 1 S. 2; SGB VI § 1; SGB V § 5 Abs. 1; SGB XI § 20 Abs. 1 S. 1; SGB III § 25 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 7 Abs. 1; GG Art 12 Abs. 1;

Tatbestand