I. Die Beteiligten streiten über die Pflicht der beklagten Krankenkassen (KKn) sowie der beklagten Landesverbände der KKn und der Verbände der Ersatzkassen (ErsKn), ein Krankenhaus des Klägers rückwirkend ab 2. Februar 1983 in die Versorgung ihrer Mitglieder einzubeziehen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|