Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 17. November 2021 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Die am 17. November 2021, jedenfalls am 24. November 2021 erhobene Beschwerde des Antragstellers, mit der er sinngemäß beantragt,
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