Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 18. Oktober 2010 abgeändert.
Der Klägerin wird für das Klageverfahren ab 26. Juli 2010 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ... als Bevollmächtigter beigeordnet.
Derzeit sind weder Raten zu zahlen noch Zahlung aus dem Vermögen zu leisten.
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