Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 7. September 2010 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin wendet sich gegen einen Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|