Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühr, Voraussetzungen für eine Rahmengebühr
LSG Thüringen, Beschluss vom 29.04.2008 - Aktenzeichen L 6 B 32/08 SF
DRsp Nr. 2008/20601
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühr, Voraussetzungen für eine Rahmengebühr
1. Gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG ist die Beschwerde statthaft.2. § 178 Abs. 1SGG umfasst nicht die ausdrücklich genannten §§ 114ff der ZPO, sondern auch den daraus abgeleiteten Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gemäß §§ 45ff RVG.3. Die in § 14RVG genannten Kriterien sind für jede Rahmengebühr getrennt zu prüfen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]