Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 14. Mai 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Auferlegung von Gerichtskosten durch das Sozialgericht Mannheim (
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