SG Hannover, vom 21.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 17 AS 1929/06
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.05.2008 - Aktenzeichen L 6 B 48/08 AS
DRsp Nr. 2008/16992
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Auch wenn in der Hauptsache die Berufung nicht zulässig wäre, ist die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten statthaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]