Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 26. Februar 2016 gegen die Verfügung des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 11. Februar 2016 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I
Die Beschwerde wendet sich der Sache nach gegen die Weigerung des Arbeitsgerichts, den Rechtsstreit einem Güterichter vorzulegen, nachdem PKH mangels Erfolgsaussicht abgelehnt worden war.
Wegen des Sachverhalts wird auf die Gründe der im Folgenden aufgeführten Beschlüsse Bezug genommen:
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