Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.04.2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten nur noch im Rahmen der Widerklage um die Berechtigung der Beklagten, für eine stationäre Krankenhausbehandlung 1.373,05 Euro nachzuberechnen.
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