1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit ist der Eintritt einer Sperrzeit bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme mit den entsprechenden Folgewirkungen und -entscheidungen.
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