Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 18. Dezember 2008 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob aufgrund der Ablehnung einer Arbeitsaufnahme eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld (Alg) nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung (SGB III) eingetreten ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|