LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.08.2020
L 9 BA 112/18
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 18.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 81 KR 232/18

Sozialversicherungsrechtlicher Status für eine Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbHArbeitsverhältnis zu einer Kanzlei oder SteuerberatungsgesellschaftFremdbestimmung und Weisungsgebundenheit

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.08.2020 - Aktenzeichen L 9 BA 112/18

DRsp Nr. 2020/14109

Sozialversicherungsrechtlicher Status für eine Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Arbeitsverhältnis zu einer Kanzlei oder Steuerberatungsgesellschaft Fremdbestimmung und Weisungsgebundenheit

Im Verhältnis zur Mandantschaft arbeiten Rechtsanwälte und Steuerberater frei und sind nur der Mandantschaft verpflichtet; gleichwohl kann ein Arbeitsverhältnis zu einer Kanzlei/Steuerberatungsgesellschaft fremdbestimmt und weisungsgebunden sein, z.B. hinsichtlich der Frage, welche Mandate bearbeitet werden müssen.

Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 18. Oktober 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger zu 2) im Rahmen seiner Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin zu 1) seit dem 31. März 2017 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt.