Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Juni 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht ein nach einer Betriebsprüfung erlassener Beitragsbescheid im Hinblick auf den sozialversicherungsrechtlichen Status der Beigeladenen zu 1) im Rahmen ihrer Tätigkeit als Bereitschaftsärztin für die Zeit vom 1. November 2005 bis 31. Januar 2006, 1. April 2006 bis 30. September 2007 und 1. Dezember 2007 bis 31. Dezember 2007.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|