Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 16. November 2012 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um den sozialversicherungsrechtlichen Status des Beigeladenen zu 1) in seiner seit dem 5. Januar 2009 für den Kläger ausgeübten Tätigkeit als Leiter eines Computerkurses sowie des Kurses "Werken mit Holz".
Der im Jahre 1968 geborene Beigeladene zu 1) ist Diplom-Meteorologe und Fitnesstrainer.
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