LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.07.2014
L 11 R 4543/13
Normen:
SGB III § 25 Abs. 1; SGB IV § 7 Abs. 1; SGB IV § 7a; SGB VI § 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 06.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 3726/12

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH; Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2014 - Aktenzeichen L 11 R 4543/13

DRsp Nr. 2014/13934

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH; Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit

Ebenso wie beim unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff kommt es für die Frage, ob das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH eine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung darstellt, maßgeblich darauf an, welche Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsführer hat, ob und in welchem Maße er der Kontrolle und den Weisungen durch andere Gesellschaftsorgane unterliegt (vgl EuGH 11.11.2010, C-232/09, Dita Danosa, NZA 2011,143).

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 06.09.2013 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB III § 25 Abs. 1; SGB IV § 7 Abs. 1; SGB IV § 7a; SGB VI § 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger zu 1) seine Tätigkeit als Geschäftsführer bei der Klägerin zu 2) sozialversicherungspflichtig ausübt.