Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Darmstadt vom 27. Januar 2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
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