Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Den Beigeladenen sind keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für an die Beigeladenen 1. bis 4. sowie den am 27. Mai 2007 gestorbenen R. G. vom 1. Juli 2000 bis zum 30. November 2002 beitragsfrei gezahlte Lohnanteile für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit rechtmäßig in Anspruch genommen worden ist.
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