LSG Bayern - Urteil vom 19.02.2020
L 6 BA 169/18
Normen:
SGB X §§ 44 ff. ;
Vorinstanzen:
SG München, vom 24.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 47 R 1579/17

Sozialversicherungspflicht für eine Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbHVorliegen eines begünstigenden VerwaltungsaktesInhalt eines Verwaltungsaktes

LSG Bayern, Urteil vom 19.02.2020 - Aktenzeichen L 6 BA 169/18

DRsp Nr. 2020/6849

Sozialversicherungspflicht für eine Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH Vorliegen eines begünstigenden Verwaltungsaktes Inhalt eines Verwaltungsaktes

Die Frage, ob ein begünstigender Verwaltungsakt vorliegt, richtet sich nur nach dem Inhalt des Verwaltungsaktes und nicht nach den mit ihm verbundenen Folgen.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 24.09.2018 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 18.05.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 31.07.2017 abgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird zugelassen

Normenkette:

SGB X §§ 44 ff. ;

Tatbestand

Streitig ist die Versicherungspflicht des Klägers in seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der C. Verwaltungs-GmbH (Beigeladene zu 1).