LSG Thüringen - Urteil vom 28.01.2014
L 6 KR 615/11
Normen:
SGB V § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Meiningen - S 16 KR 155/08 - 25.01.2011,

Sozialversicherungspflicht eines Minderheitsgesellschafters trotz eigenverantwortlicher Tätigkeit und Bürgschaftsübernahme; Keine Selbständigkeit bei fehlender Abwendbarkeit nicht genehmer Weisungen

LSG Thüringen, Urteil vom 28.01.2014 - Aktenzeichen L 6 KR 615/11

DRsp Nr. 2014/7704

Sozialversicherungspflicht eines Minderheitsgesellschafters trotz eigenverantwortlicher Tätigkeit und Bürgschaftsübernahme; Keine Selbständigkeit bei fehlender Abwendbarkeit nicht genehmer Weisungen

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Meiningen vom 25. Januar 2011 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 7 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger in der Zeit vom 1. Januar 1997 bis 31. Dezember 2010 bei der Beigeladenen zu 1. versicherungspflichtig beschäftigt war.