Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 14.11.2019 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 12.911,24 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde ist zulässig und begründet.
Die Antragstellerin hat die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln (
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