Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 23. Februar 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger seit 1. April 2003 im Betrieb seines Vaters sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
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