Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 16.2.2022 geändert.
Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung der beim SG Münster unter dem Aktenzeichen S
Der Antragssteller trägt die Kosten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.799,34 Euro festgesetzt.
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