Die Berufungen des Klägers und des Beigeladenen Ziff. 1 gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 26. September 2018 werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten im Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist der sozialversicherungsrechtliche Status des Beigeladenen Ziff. 1 in seiner Tätigkeit als "Berater" bzw. "Wissenschaftlicher Mitarbeiter" im Zeitraum 01.03.2006 bis 31.12.2015 streitig.
- - -
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|