Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 03.04.2019 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 26.287,68 € festgesetzt.
Der Kläger wendet sich gegen die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen einer Betriebsprüfung.
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