Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 8. Mai 2007 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2., 3., 4. und 5.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.932,00 EUR festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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