Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 7.6.2018 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für beide Rechtszüge wird auf 75.000,00 EUR festgesetzt.
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