LSG Bayern - Urteil vom 23.11.2015
L 7 R 387/14
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Regensburg, vom 27.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 R 8064/13

Sozialversicherungsfreiheit eines Fahrers ohne eigenes Kfz bei der Übernahme von landwirtschaftlichen Spezialtransporten

LSG Bayern, Urteil vom 23.11.2015 - Aktenzeichen L 7 R 387/14

DRsp Nr. 2016/216

Sozialversicherungsfreiheit eines Fahrers ohne eigenes Kfz bei der Übernahme von landwirtschaftlichen Spezialtransporten

1. Auch Fahrer ohne eigenes Kfz können selbstständig tätig sein. 2. Die Übernahme landwirtschaftlicher Fahrten ohne eigenes Kfz kann eine selbstständige Tätigkeit darstellen.

1. Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist; bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. 2. Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet. 3. Für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung des bestehenden Rechtsverhältnisses ist jedoch weder die von den Beteiligten gewünschte Rechtsfolge noch die von ihnen gewählte Bezeichnung maßgeblich.