Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 13. Dezember 2018 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 24. April 2013 zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Revisionsverfahren auf 2726,50 Euro festgesetzt.
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