Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. September 2017 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15 000 Euro festgesetzt.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten darüber, ob die Beigeladenen zu 1. bis 3. als "mitarbeitende Kommanditisten" der klagenden UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG in ihrer für die Klägerin verrichteten Tätigkeit als Schlachter aufgrund Beschäftigung der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung unterliegen.
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