BSG - Beschluss vom 03.02.2022
B 12 R 36/21 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 11.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 399/20
SG Konstanz, vom 13.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 R 657/17

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als selbständiger HandelsvertreterVoraussetzungen für eine hinreichende Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

BSG, Beschluss vom 03.02.2022 - Aktenzeichen B 12 R 36/21 B

DRsp Nr. 2022/4881

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als selbständiger Handelsvertreter Voraussetzungen für eine hinreichende Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 11. Oktober 2021 wird als unzulässig verworfen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2;

Gründe

I

In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten darüber, ob der Kläger als selbstständiger Handelsvertreter in der Zeit vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2014 in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versicherungspflichtig war und Beiträge zu zahlen hat.