Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. Januar 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über den sozialversicherungsrechtlichen Status des Klägers zu 1. (nachfolgend nur Kläger) wegen seiner Tätigkeit als Kurierfahrer für die Klägerin zu 2. (nachfolgend nur Klägerin) in der Zeit vom 17. Februar 2016 bis zum 31. Mai 2017.
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