LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.06.2022
L 28 BA 23/19
Normen:
SGG § 197a;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 22.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 76 KR 1600/17

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als KurierfahrerTätigkeit auf der Grundlage eines Rahmenvertrages unter Nutzung eines vorgegebenen Funksystems und eines eigenen PkwNotwendige Streitgenossenschaft in Statusfeststellungsverfahren

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.06.2022 - Aktenzeichen L 28 BA 23/19

DRsp Nr. 2022/15087

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Kurierfahrer Tätigkeit auf der Grundlage eines Rahmenvertrages unter Nutzung eines vorgegebenen Funksystems und eines eigenen Pkw Notwendige Streitgenossenschaft in Statusfeststellungsverfahren

1. Zur Scheinselbständigkeit eines Kurierfahrers, der auf der Grundlage eines Rahmenvertrages unter Nutzung eines vorgegebenen Funksystems und seines eigenen Pkw nach entsprechender Vermittlung Pakete und Sachgüter transportierte und hierfür Bruttoentgelte auf der Grundlage der zuvor ermittelten Transportkilometer erhielt.2. Zur notwendigen Streitgenossenschaft der Kläger im Statusfeststellungsverfahren, wenn nur einer von diesen ein Rechtsmittel einlegt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. Januar 2019 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 197a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den sozialversicherungsrechtlichen Status des Klägers zu 1. (nachfolgend nur Kläger) wegen seiner Tätigkeit als Kurierfahrer für die Klägerin zu 2. (nachfolgend nur Klägerin) in der Zeit vom 17. Februar 2016 bis zum 31. Mai 2017.