Die Beschwerde der Klägerinnen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 7. November 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrundeliegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten um die Feststellung der Versicherungspflicht der Klägerin zu 2. in ihrer Tätigkeit als Gesellschafterin-Geschäftsführerin der Klägerin zu 1. im Zeitraum vom 1.1.2013 bis zum 21.12.2016.
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