Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 7. Oktober 2021 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 64.368,61 Euro festgesetzt.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit wendet sich die Klägerin gegen die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung iHv 64.368,61 Euro aufgrund der als abhängig beschäftigt bewerteten Tätigkeit der Beigeladenen zu 1. (im Folgenden: Beigeladene) als Gesellschafter-Geschäftsführerin der Klägerin.
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