Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der 1967 geborene Kläger wendet sich gegen die im Statusfeststellungsverfahren von der Beklagten getroffene Entscheidung, dass seine Tätigkeit als Geschäftsführer der zu 1. beigeladenen GmbH & Co. KG im Rahmen einer abhängigen und der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegenden Beschäftigung erfordert.
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