Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. Januar 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Streitig ist noch, ob der Beigeladene zu 1. in seiner Tätigkeit als Geschäftsführer für die Klägerin im Zeitraum 4. Februar 2014 bis 28. September 2015 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt.
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