LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.05.2021
L 9 KR 443/19
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 27.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 476/17

Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Gesellschafter-GeschäftsführersLiquidator einer GmbH

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.05.2021 - Aktenzeichen L 9 KR 443/19

DRsp Nr. 2021/17669

Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers Liquidator einer GmbH

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer in Liquidation befindlichen GmbH hat immer noch eine maßgebliche Einflussmöglichkeit auf den Inhalt der Gesellschafterbeschlüsse, wenn er die Hälfte der Geschäftsanteile besitzt. Es liegt keine Weisungsgebundenheit gegenüber dem bestellten Liquidator vor, da dieser den Weisungen der Gesellschafterversammlung unterworfen ist.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 27. September 2019 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um das Bestehen einer Pflichtmitgliedschaft des Klägers bei der Beklagten für die Zeit ab 3. Januar 2017.

Der am 1962 geborene Kläger vollendete mit Ablauf des 8. Februar 2017 sein 55. Lebensjahr.

Seit dem 1. Januar 1986 war er als Gesellschafter-Geschäftsführer mit 50 Prozent der Geschäftsanteile selbständig tätig für die U & S H-, S- und G GmbH. Den weiteren Geschäftsanteil von 50 Prozent hielt Herr S. Im Jahre 2016 erhielt der Kläger einen Bruttomonatslohn von 1.500 Euro.

Vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2016 war der Kläger privat krankenversichert.