Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Richtlinie 76/207 - Artikel 5 - Unmittelbare Wirkung - Nationale Vorschrift, die die Nachtarbeit für Männer und Frauen verbietet, aber nach dem Geschlecht unterschiedliche Ausnahmeregelungen vorsieht - Unzulässigkeit bei fehlender Rechtfertigung im Zusammenhang mit dem notwendigen Schutz der Frau - Aufgabe des nationalen Gerichts bei Verpflichtungen gegenüber dritten Staaten, die sich aus vor dem EWG-Vertrag geschlossenen Abkommen ergeben und mit den Verpflichtungen aus Artikel 5 unvereinbar sind - Anwendung des Grundsatzes des Vorrangs von Artikel 234 EWG-Vertrag
EuGH, Urteil vom 03.02.1994 - Aktenzeichen Rs C-13/93
DRsp Nr. 2000/4479
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Richtlinie 76/207 - Artikel 5 - Unmittelbare Wirkung - Nationale Vorschrift, die die Nachtarbeit für Männer und Frauen verbietet, aber nach dem Geschlecht unterschiedliche Ausnahmeregelungen vorsieht - Unzulässigkeit bei fehlender Rechtfertigung im Zusammenhang mit dem notwendigen Schutz der Frau - Aufgabe des nationalen Gerichts bei Verpflichtungen gegenüber dritten Staaten, die sich aus vor dem EWG-Vertrag geschlossenen Abkommen ergeben und mit den Verpflichtungen aus Artikel 5 unvereinbar sind - Anwendung des Grundsatzes des Vorrangs von Artikel 234 EWG-Vertrag
(Office national de l'emploi [ONEM] gegen Madleine Minne)
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