Die Parteien streiten über die Höhe einer Sozialplanabfindung.
Der am 16. Juli 1947 geborene Kläger war vom 2. November 1966 bis zum 31. Oktober 1988 Berufsoffizier der Nationalen Volksarmee (NVA) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.
Aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 1. September 1988 trat der Kläger mit Wirkung ab 1. November 1988 in die Dienste des Rechtsvorgängers der Beklagten als Leiter des Büros des Betriebsdirektors ein.
Am 3. November 1988 teilte der Direktor für Kader und Bildung dem Direktor für Ökonomie folgendes mit:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|