Die Parteien streiten über die Auslegung eines Sozialplans und die Auslegung des § 6 Abs. 3 Sozialplan-Gesetz.
Der Beklagte ist Konkursverwalter in der Kommanditgesellschaft in der Firma Bekleidungswerk ... & ... . Gegen diese Firma wurde am 30. 3.1981 ein Konkursantrag gestellt. Mit Beschluss vom 29. 5.1981 wurde das Anschlusskonkursverfahren eröffnet. Der Kläger war Arbeitnehmer der Gemeinschuldnerin.
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